Schadenersatz

Okay, es ist nicht nett, wenn die Leute mich während der Frühlingsferien unserer Kinder mit frühmorgendlichen Anrufen aus dem Bett schmeissen. Da aber die wenigsten wissen, was für ein Morgenmuffel ich bin, werde ich es niemandem verübeln dürfen, wenn er es dennoch tut. Immerhin geht die Mehrheit der Menschheit davon aus, eine fünffache Mutter sei jeden Tag vor dem ersten Hahnenschrei aus dem Bett, was vermutlich auch für die meisten fünf- und mehrfach-Mütter auf diesem Planeten zutrifft. Mir bleibt also nichts anderes übrig, als den Menschen, die auf meine Morgenmuffeligkeit keine Rücksicht nehmen, grossherzig zu verzeihen.

„Meiner“ aber, der nun seit mehr als 22 Jahren mit mir unterwegs und seit bald 15 Jahren mit mir verheiratet ist, der schon meine miesesten frühmorgendlichen Gefühlsausbrüche über sich ergehen lassen musste und der Tag für Tag miterlebt, wie schwer ich morgens aus dem Bett komme, soll gefälligst darauf verzichten, mich morgens um fünf vor acht aus dem Tiefschlaf zu reissen, weil er zu Hause etwas vergessen hat, was er in der Schule braucht. Und das an einem Tag, an dem ausnahmsweise mal keines der Kinder um halb sieben ins Zimmer gestürmt war mit der dringenden Nachricht, das Erdnussbutterglas sei leer und das nur, weil der grosse Bruder, dieser Gierhals, den letzten Rest alleine gegessen habe.

Gut, natürlich habe ich auch „Meinem“ inzwischen verziehen, dass er meinem Tiefschlaf ein vorzeitiges Ende bereitet hat. Musste ich ja, wo er mir als Entschuldigung dieses traumhafte, weiche Kissen geschenkt hat. Vielleicht sollte ich bei den anderen Leuten, die mich frühmorgens aus dem Bett klingeln, auch auf Schadenersatz bestehen. Dann hätte ich bald einen Haufen wunderschöner Kissen. Oder zumindest endlich Ruhe am Morgen, weil keiner mehr auf die Idee käme, mich anzurufen, ehe ich richtig wach bin.

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